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Aus der Drucksache 20/8663 habe ich Entscheidungen, die das Bürgergeld betreffen rausgesucht und hier zusammengeführt:
Der Gesamtetat für den Bereich liegt bei 175,675 Mrd. Euro.
Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und
Heizung (+ 1,4 Mrd. Euro),
die Etatisierung der Regelsatzanpassung beim Bürgergeld (+ 3,4 Mrd. Euro),
Der „Turbo zur Arbeitsmarktintegration“ setze wirksame Anreize, damit Geflüchtete ihren Lebensunterhalt schnell selbst bestreiten könnten und in Arbeit und Gesellschaft ankommen. Damit dies auch gelingen könne, würden die Jobcenter
im Jahr 2024 zusätzliche Ressourcen benötigen, um die Geflüchteten zielgerichtet und engmaschig zu unterstützen. Deshalb dürfe der Eingliederungstitel im kommenden Jahr einmalig und einzelplanübergreifend Ausgabereste bis zur Höhe von 1,35 Mrd. Euro in Anspruch nehmen. Aufgrund der dadurch erhofften schnelleren Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt würden sich wiederum finanzielle Spielräume beim Bürgergeld von bis zu 500 Mio. Euro ergeben.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Regelungen für den Fall nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit verschärft. Die Sanktionierungen – die auf zwei Jahre befristet wurden – sollen den Titel für Bürgergeld um
150 Mio. Euro entlasten.
Ausgleichzahlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an den Bundeshaushalt in Höhe von 1,5 Mrd. Euro wurden (...) zurückgezogen.
Bei der Sanktionierung der Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit warb Hubertus Heil für eine Versachlichung der Debatte. Es dürfe einerseits keinen Generalverdacht gegen Bürgergeldempfänger* geben; oftmals würden überzeugende Gründe vorliegen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern (Krankheit, Alter, persönliche Lebensumstände).